Das ADAC Fahrsicherheits-Training wendet sich an alle Verkehrsteilnehmer. Egal ob Fahranfänger oder Vielfahrer – jeder kann durch das Training seine Fahrfertigkeiten verbessern und durch eine vorausschauende Fahrweise gefährliche Situationen aus dem Weg gehen.
Beim ADAC Fahrsicherheits-Training trainieren Sie unter der Anleitung erfahrener Trainer mit kritischen Fahrsituationen umzugehen. Wie nirgends sonst hat man die Chance, auf speziellen Anlagen gefahrlos die Grenzen des eigenen Fahrzeugs auszutesten und persönliche Limits kennen zu lernen, um in kritischen Situationen richtig zu reagieren. Fazit: Beim Fahrsicherheits-Training des ADAC trainieren Sie eine sichere Fahrweise und einfache Notmanöver, um erst gar nicht in gefährliche Situationen zu kommen.
Jeder Führerscheininhaber kann am Fahrsicherheits-Training teilnehmen. Die Fahrtüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug vorausgesetzt.
Nein, jeder Teilnehmer muss am Trainingstag eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen können. Fahrer mit einer BF 17-Prüfungsbescheinigung dürfen nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson am Fahrsicherheits-Training teilnehmen.
Für das Fahrsicherheits-Training wird ein gültiger Führerschein benötigt. Bitte bringen Sie diesen am Trainingstag mit.
Unsere Fahrsicherheits-Trainings dauern rund 8 Stunden. Die genaue Dauer finden Sie in den Informationen des jeweiligen Trainings.
Die Teilnehmerzahl bei einem Pkw Fahrsicherheits-Training beträgt pro Gruppe max. 12 Teilnehmer. Bei einem Motorrad-Fahrsicherheits-Trainings fahren ebenfalls max. 12 Fahrer in einer Gruppe. Die genaue Anzahl an Teilnehmern erfahren Sie in der Kategorie Training.
Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Trainingsbeginn vor Ort im jeweiligen Schulungsraum ein.
Ein zu spätes Eintreffen am Trainingsort kann zum Ausschluss vom Training führen. Denn die zu Beginn des Trainings vermittelten theoretischen Grundlagen werden zur Teilnahme an den praktischen Übungen zwingend vorausgesetzt. Bitte planen Sie daher in Ihre Anreise die entsprechenden Verkehrs- und Witterungsbedingungen ein.
Wir empfehlen Ihnen auf festes Schuhwerk zu achten und Ihre Kleidung passend zu Jahreszeit und Witterung auszuwählen. Nehmen Sie nur am Fahrsicherheits-Training teil, wenn Sie sich in einer angemessenen gesundheitlichen Verfassung befinden und fahrtüchtig sind.
Ja, aus Sicherheitsgründen ist eine vollständige, zertifizierte Schutzbekleidung nach CE Norm zur Teilnahme am Fahrsicherheits-Training erforderlich. Eine vollständige Schutzbekleidung besteht aus: Helm, Motorradkombi, Handschuhe und mindestens knöchelhohen Stiefeln. Bitte beachten Sie, dass nicht vorhandene Schutzkleidung zum Trainingsausschluss führen kann.
Eine Absage des Fahrsicherheits-Trainings erfolgt nur, wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht erlauben. Die Motorrad-Trainings finden auch bei Regen statt.
Wir empfehlen eine Teilnahme mit dem eigenen Fahrzeug, um die Grenzen des Fahrzeugs kennenzulernen und um sich in Notsituationen richtig verhalten zu können.
Nein, Ihr Fahrzeug wird nicht beschädigt, wenn Sie sich an die Anweisungen des Fahrsicherheitstrainers halten. Die Abnutzung von Reifen, Bremsen und Kupplung ist äußerst gering.
Ja, bei einem Fahrzeug ohne Sicherheitstechniken ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training sogar noch wichtiger, um zukünftig Gefahrensituationen im Straßenverkehr sicher zu bewältigen.
Wir bitten Sie vor dem Training dafür zu sorgen, dass Ihr Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Kontrollieren Sie den Luftdruck der Reifen sowie den Ölstand und stellen Sie sicher, dass der Kraftstofftank ausreichend gefüllt ist. Bitte entfernen oder befestigen Sie lose Gegenstände im Fahrzeuginneren und im Kofferraum Ihres Fahrzeugs.
Auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums gilt die StVO und somit auch die situative Winterreifenverordnung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. D.h. zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer mit der Witterung angepasster
Bereifung zum Training erscheinen.
Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder dem von ihm beauftragten Dienstleisters für verschuldete Schäden ist in den aktuell gültigen AGB´s und Haftungsbedingungen im §12 ff. geregelt
Nein, grundsätzlich müssen alle an einem Fahrsicherheits-Training teilnehmende Fahrzeuge über eine gültige und behördliche Zulassung verfügen. Fahrzeuge mit nicht-eingetragenen oder nicht der StVo entsprechenden Umbauten sind ebenso vom Training ausgeschlossen.
Ja, aber exklusive Buchungen sind nur für Gruppenbuchungen mit max. 12 Teilnehmern möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Eine spontane Kursanmeldung am Kurstag selbst ist vor Ort aus organisatorischen Gründen nicht möglich Anmeldungen sollten immer vor Kursbeginn über die ADAC Buchungsstrecke auf https://www.adac-sicherheitstraining-suedbaden.de/ erfolgen, oder tel. unter 0761 36 88 231 (Breisach) bzw. 07738 93 73 0 (Steisslingen).
Die Zahlung kann per Rechnung, Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte beglichen werden. Käufer und Kontoinhaber müssen hierzu identisch sein. Alle Bankdaten werden per SSL verschlüsselt übertragen und nur zur Begleichung der Rechnung verwendet. Bei Nichteinlösung der Lastschrift trägt der Zahlungspflichtige die Gebühren.
Die Stornierung der Anmeldung oder Umbuchung muss in Schriftform erfolgen. 100 % Stornokosten fallen an, wenn der Teilnehmer im Zeitraum von 14 Tagen vor Kursbeginn storniert oder beim Training nicht erscheint.
Ein einmaliges kostenfreies Umbuchen ist möglich, sofern die Zusatzleistung Umbuchungsservice bei der Veranstaltungsbuchung hinzugebucht wurde und das hierfür zu zahlendendem zusätzliche Entgelt gezahlt worden ist.
Der Umbuchungsservice beinhaltet: den einmaligen Terminwechsel veranlasst durch den Teilnehmer z.B. wegen Krankheit; Fahrzeugschaden oder Unwette
Ja, es besteht die Möglichkeit gebührenfrei einen Ersatzteilnehmer für ein bereits gebuchtes Fahrsicherheits-Training zu schicken, wenn der eigentliche Teilnehmer verhindert ist.
Ohne vorherige Abmeldung bedeutet die Abwesenheit eines Teilnehmers, dass die Kursgebühr nicht erstattet werden kann und verfällt.
Gutscheine des ADAC Südbaden e.V. für ADAC Fahrsicherheits-Trainings werden wertbezogen ausgestellt und der Beschenkte hat die freie Auswahl zwischen unseren Trainings. Die Gutscheine sind auch für ein höherpreisiges Training einsetzbar, nur die Differenz muss aufgezahlt werden.
Gutscheine des ADAC Südbaden e. V. für ADAC Fahrsicherheits-Trainings werden terminunabhängig ausgestellt. Der Beschenkte kann bei der Trainingsbuchung seinen Wunschtermin selbst bestimmen.
Zur Preisfindung gilt jeweils der Mitglieds-Status des Käufers. Somit ist der Trainingspreis unabhängig von einer ADAC-Mitgliedschaft des Beschenkten. Dies bedeutet, ist der Käufer ADAC-Mitglied so gilt in jedem Fall der vergünstigte Preis für ADAC-Mitglieder. Ist der Käufer kein ADAC-Mitglied so gilt der Preis für Nicht-Mitglieder.
Gutscheine des ADAC Südbaden e.V. für ADAC Fahrsicherheits-Trainings werden wertbezogen ausgestellt und verlieren ihren Wert nach drei Jahren. Durch Änderungen bei den Kurspreisen können jedoch Aufzahlungen notwendig werden.
Gutscheine, die in Südbaden ausgestellt wurden, können Sie bei der Trainingsbuchung direkt online einlösen. Zur Einlösung aller anderen Gutscheine bitten wir Sie, Ihr Training telefonisch oder per E-Mail zu buchen.
Breisach: (0761) 36 88-231 oder per E-Mail an Nicole.Junker @ sba.adac.de
Steisslingen: (0 77 38) 93 73 0 oder per Mail an dennis.boll @ sba.adac.de
Gutscheine sind grundsätzlich in Höhe ihres ausgestellten Werts bundesweit für alle ADAC Fahrsicherheits-Trainings einlösbar. Abweichende Gültigkeiten werden ausdrücklich im Gutschein ausgewiesen. Auf Grund der unterschiedlichen Trainingspreise können aber Aufzahlungen notwendig werden.
Ja, wenn der Teilnehmer keine ADAC Mitgliedschaft besitzt wird in diesem Fall der Differenzbetrag fällig.
Bereits gekaufte Gutscheine können nur vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen storniert werden. Hierzu muss der Original-Gutschein unter Angabe der Bankverbindung und mit der Bitte um Gutschrift an die Zentrale des ADAC Südbaden e.V., Abteilung Verkehr und Technik Am Predigertor 1 79098 Freiburg eingesandt werden.
Zuschauer sind auf der Fahrsicherheitsanlage nur mit ausdrücklicher Genehmigung zugelassen. Das Betreten der Trainingsfläche während der Trainingszeiten ist ausdrücklich untersagt. Auf Anlagen und Plätzen sind Zuschauer nicht gestattet.
Bei Fahrsicherheits-Trainings des ADAC Südbaden e.V. besteht die Möglichkeit eine Begleitung (ab 16 Jahren) nach vorheriger Anmeldung mitzubringen. Diese müssen während des kompletten Trainings auf dem Beifahrersitz sitzen, oder sich im Bereich des Schulungsgebäudes aufhalten. Für Begleitpersonen ab 18 Jahren wird eine Pauschale von 30 Euro fällig.
Das Betreten der Trainingsfläche während der Trainingszeiten ist ausdrücklich untersagt. Wir empfehlen daher auf Begleitungen zu verzichten.
Begleitpersonen, die auch an den Trainingsinhalten teilnehmen, müssen zusätzlich als Teilnehmer angemeldet werden und bezahlen eine eigene Teilnehmergebühr.
Ausnahmen Begleitungen von BF17 Fahrer*innen, die ohne diese nicht an den Trainings teilnehmen könnten.
Haustiere sind aus versicherungstechnischen Gründen auf keinem Gelände erlaubt.
Der Verzehr von Alkohol und Drogen ist vor und während des Trainings nicht erlaubt und führt zum Trainingsausschluss.
Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten - im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit. Bei Zuwiderhandlung können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren und vom Training ausgeschlossen werden.