Viele Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK) fördern die Teilnahme an ADAC Fahrsicherheitstrainings. Grundlage hierfür ist die Siegelung der Trainingstypen durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) welches folgende Trainings besitzen:
ADAC Pkw-Basis-Training ADAC Pkw-Intensiv-Training ADAC Pkw-Kompakt-Training ADAC Pkw-Aufbau-Training ADAC Pkw-Perfektions-Training ADAC Junge Fahrer-Training ADAC Motorrad-Basis-Training ADAC Motorrad-Intensiv-Training ADAC Kleintransporter-Training ADAC Lkw-Training ADAC Bus-Training ADAC Fahrrad- und E-Bike-Training (nur die am gesiegelten Programm teilnehmenden Trainingsanlagen)
Um Zuschüsse mit den BG/UK abrechnen zu können, haben wir folgende Checkliste für Sie vorbereitet: - Da sich die Richtlinien und Förderbeträge ändern können, bitten wir Sie, sich vor einer Trainingsbuchung mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen und den aktuellen Stand abzufragen. - Sollte Ihre Berufsgenossenschaft die Teilnahme an ADAC Trainingsmaßnahmen fördern, fordern Sie bitte vorab die entsprechenden Zuschussunterlagen für alle als Teilnehmer vorgesehenen förderfähigen Mitarbeiter an. - Alle Karten/Gutscheine oder Listen, die Sie zwecks Abrechnung von ihrer Berufsgenossenschaft erhalten, sind an entsprechender Stelle mit Firmenstempel und Unterschrift zu versehen. - Bitte senden Sie die Zuschussunterlagen für alle angemeldeten Trainingsteilnehmer zu uns. Alternativ können Sie die Zuschussunterlagen einem Ansprechpartner der Gruppe übergeben, der diese zum Training mitbringt.